Verwaltungsrecht

Bürger und Behörden im Dialog

Kommunalrecht

Ausgangssituation

Auf der untersten Verwaltungsebene können Städte und Gemeinden mit ihrem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Selbstverwaltung Satzungen, Verordnungen und Verwaltungsakte erlassen. Diese betreffen z.B. die Abfallbeseitigung, die Wasserwirtschaft oder den Brandschutz – durch Bauleitpläne legen die Kommunen das Gebiet und die Art der Bebauung fest. In der Konsequenz bestimmt die Verwaltung damit nicht nur die regionalen Entwicklungsmöglichkeiten, sondern indirekt auch den Wert von Grundstücken.

Lösungsansatz

Hinsichtlich Ihrer Fragestellungen im Kommunalrecht gliedert sich unser juristischer Lösungsansatz in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Verwaltungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben verwaltungs- und kommunalrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Bürger und Behörde im Dialog“

Im Verwaltungsrecht ist es mir wichtig, den Mandanten durch das komplexe Feld aus Anträgen, Ge­nehmi­gungs­er­for­der­nissen, Zuständig­keiten und Fristen zu begleiten und dabei den Über­blick nicht zu verlieren.

Natalia Petrunyak
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
freie Mitarbeiterin der Kanzlei

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