Verwaltungsrecht
Bürger und Behörden im Dialog
Bundesrecht
Ausgangssituation
Die Problematik der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern regelt das Grundgesetz. Das Pass-, Asyl- und Ausländerrecht, das Luftverkehrswesen oder das Post- und Telekommunikationswesen, aber auch die Straßenverkehrsordnung sowie das Strafrecht werden durch den Bund geregelt.
Lösungsansatz
Bezüglich Ihrer Fragen zum Bundes- und Verfassungsrecht gliedert sich unser juristischer Lösungsansatz in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Verwaltungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben verwaltungs- und bundesrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
„Bürger und Behörde im Dialog“
Im Verwaltungsrecht ist es mir wichtig, den Mandanten durch das komplexe Feld aus Anträgen, Genehmigungserfordernissen, Zuständigkeiten und Fristen zu begleiten und dabei den Überblick nicht zu verlieren.

Natalia Petrunyak
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
freie Mitarbeiterin der Kanzlei
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