Kapitalanlagerecht

Perspektiven für Investoren

Unsere Beratung im Kapitalanlagerecht

Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten

Das Kapitalanlagerecht regelt sowohl die Projektierung und den Vertrieb von Kapitalanlagen als auch die daraus entstehenden Rechtsverhältnisse. Die Möglichkeiten, die sich spekulativen Anlegern heute auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt bieten, sind in den letzten Jahren geradezu sprunghaft angestiegen. Aber auch im Hinblick auf eine stabile Altersvorsorge sind Anleger heute gezwungen, sich Alternativen zur gesetzlichen Rente zu schaffen.

Zu den häufigsten Beispielen für Finanzprodukte, die in allen Varianten durch Vermittler oder Kreditinstitute vertrieben werden, zählen:

  • Erbrecht und Familienrecht,
  • Erbschaftsteuerrecht,
  • landwirtschaftliches Erbrecht und
  • Steuerrecht,
  • Testament und
  • Testamentsvollstreckungsrecht,
  • Unternehmensnachfolge und
  • Stiftungsrecht,
  • Vermögensverwaltung und
  • Nachlasspflegschaft sowie
  • Betreuungsrecht und
  • Patientenverfügungsrecht.

Reizworte wie „Steuerersparnis“, „Sonderprämie“ und „Spitzenrendite“ lassen häufig das Bewusstsein für Gefahren und Risiken in den Hintergrund treten. Im Hinblick auf Steuervorteile waren in jüngster Vergangenheit Immobilien-, Schiffs- und Medienfonds besonders gefragt.

Nicht selten zeigt sich auch, dass Investoren bei der Auswahl der richtigen Kapitalanlage allein schon überfordert sind, da die herkömmliche Beratung durch Kreditinstitute und Vermittler vielfach lückenhaft ist.

Besonders auf dem staatlich kaum reglementierten, so genannten „Grauen Kapitalmarkt“ besteht für Anleger die Gefahr, professionellen Betrügern zum Opfer zu fallen.

Kurzum – die Probleme für Kapitalanleger sind oft schon vorprogrammiert.

„Schäden durch Beratungsmängel“

Meine Praxis zeigt, dass eine vollständige und neutrale Beratung bei Kapitalanlagen nur selten durchgeführt wird. Dies kann immense Schäden für Anleger zur Folge haben, denen hohe Haftungsrisiken für Berater gegenüberstehen. In diesen komplexen Fällen gilt es für mich eine Lösung zu finden.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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