Strafrecht
Im Zweifel für den Angeklagten
Unsere Beratung im Strafrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Zum allgemeinen Strafrecht zählen die klassischen Straftatbestände, wie sie sich primär aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergeben. Als Sanktionen für Verbrechen sind meist Freiheits-, für leichtere Vergehen in der Regel Geldstrafen vorgesehen. Ordnungswidrigkeiten werden vor allem mit Bußgeldern geahndet.
Kleine Regelverstöße gehören für viele Bürger schon fast zum Alltag – man denke beispielsweise an das falsch geparkte Fahrzeug. Beim „Kavaliersdelikt“ Steuerhinterziehung hingegen steht man oft schon ohne es zu wissen mit einem Bein im Gefängnis.
Wer der Begehung einer Straftat bezichtigt wird, ist meist psychisch und physisch einer enormen Belastung ausgesetzt und auf sofortige Hilfe eines kompetenten Verteidigers angewiesen. Unsere Kanzlei beschäftigt sich in diesem Rahmen mit folgenden straf- und nebenstrafrechtlichen Gebieten:
- Allgemeines Strafrecht,
- Vermögensdelikte,
- Eigentumsdelikte,
- Wirtschaftsstrafrecht,
- Steuerstrafrecht,
- Straßenverkehrsdelikte sowie
- Ordnungswidrigkeiten.
Eine effektive Strafverteidigung erfordert nicht nur Spezialkenntnisse der Strafprozessordnung, sondern stets auch Erfahrung mit der jeweiligen Materie. Dies gilt bei Straftaten im Bereich der Informationstechnologie genauso wie bei internationalen Wirtschafts- und Steuerdelikten. Zudem sind nicht selten auch ausländische Strafrechtskenntnisse notwendig, um adäquat verteidigen zu können.
„Kompetente Hilfe ist unabdingbar“
Ein laufendes Verfahren kann bereits im Vorfeld z.B.mit Abschluss eines sog. „Deals“ oder durch Einstellung beendet werden. So können Konsequenzen wie z.B. ein Eintrag im Führungszeugnis oder erhebliche berufliche Schwierigkeiten ausbleiben. Gerade diese Möglichkeiten bieten sich meist nur mit Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers.
Felix R. H. Dimpfl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht
freier Mitarbeiter der Kanzlei
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