Strafrecht

Im Zweifel für den Angeklagten

Ermittlungsverfahren

Ausgangssituation

Grundsätzlich dient dieses Verfahren zur Sammlung und Auswertung von Be- und Entlastungsmaterial. Von der Einleitung solcher Maßnahmen erfährt der Betroffene in der Regel durch den Erhalt einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung. Bereits in dieser frühen Phase eines Strafverfahrens ist äußerste Vorsicht geboten. Unbedachte Angaben zum Tatvorwurf im Rahmen einer ersten Vernehmung sollten unbedingt vermieden werden.

Lösungsansatz

Unser strafrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Strafrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben prozessualen und strafrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Kompetente Hilfe ist unabdingbar“

Ein laufendes Verfahren kann bereits im Vorfeld z.B.mit Abschluss eines sog. „Deals“ oder durch Einstellung beendet werden. So können Konsequenzen wie z.B. ein Eintrag im Führungszeugnis oder erhebliche berufliche Schwierigkeiten ausbleiben. Gerade diese Möglichkeiten bieten sich meist nur mit Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers.

Felix R. H. Dimpfl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht
freier Mitarbeiter der Kanzlei

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