Felix R. H. Dimpfl
Kompetenzen „Arbeitsrecht & Strafrecht“
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht
- Freier Mitarbeiter der Kanzlei
Rechtsanwalt Felix Dimpfl ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Diplom-Jurist (univ.) und Fachanwalt für Strafrecht.
Bereits im Studium und im Referendariat lag einer seiner Interessenschwerpunkte im Bereich Strafverteidigung. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Felix Dimpfl auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er war während seines Referendariats unter anderem an dem Arbeitsgericht Augsburg tätig.
Als auf Strafrecht spezialisierter Anwalt und Strafverteidiger bietet Rechtsanwalt Dimpfl seit vielen Jahren schnelle Hilfe und kompetente Verteidigung bei Vorladung zur Vernehmung, Durchsuchung, Anklage, Strafbefehl, Festnahme, Haftbefehl, Ermittlungsverfahren und Strafverfahren und kämpft für die Freiheit seiner Mandanten.
Er vereidigt als Anwalt und Jurist bei Gericht und in allen Instanzen, insbesondere auch bei Berufung und Revision, ferner betreut er in der Strafvollstreckung und unterstützt bei einem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung.
Umfassende Weiterbildungen fanden unter anderem im Steuerrecht (erfolgreiche theoretische Fachanwaltsprüfung) sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (erfolgreiche theoretische Fachanwaltsprüfung) statt.
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