Erbrecht
Heute schon an morgen denken
Unsere Beratung im Erbrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Ratgeber Pflichtteil
Unsere Spezialisten im Erbrecht bieten Lösungen zum Thema: Pflichtteil und Enterbung
Das Erbrecht regelt in erster Linie, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt und wer für Nachlassverbindlichkeiten zu haften hat.
Ausgangspunkt ist das Prinzip der Testierfreiheit, das heißt, jeder kann grundsätzlich nach Belieben über sein Vermögen verfügen – allerdings nur in den vom Gesetz vorgeschriebenen Formen. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit lediglich im Pflichtteilsrecht. In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erbrecht muss auch die Erbschaftsteuer beachtet werden, deren Einzelheiten seit Jahren mehr als umstritten sind.
Für die Klärung von Rechts- und Verfahrensfragen sind grundsätzlich die Nachlassgerichte zuständig. Für gütliche Einigungen ist es allerdings vor Gericht oft zu spät. Um dieser Situation vorzubeugen, konzentriert sich unser Beratungsangebot auf folgende Schwerpunkte:
- Erbrecht und Familienrecht,
- Erbschaftsteuerrecht,
- landwirtschaftliches Erbrecht und
- Steuerrecht,
- Testament und
- Testamentsvollstreckungsrecht,
- Unternehmensnachfolge und
- Stiftungsrecht,
- Vermögensverwaltung und
- Nachlasspflegschaft sowie
- Betreuungsrecht und
- Patientenverfügungsrecht.
Als eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir nicht nur über die nötige Fachkenntnis und regelmäßige Fortbildung, sondern besitzen vor allem Erfahrung und Menschenkenntnis. Nicht selten sind gerade das die entscheidenden Faktoren, um im Rahmen einer vernünftigen Streitbeilegung kostspielige und zeitraubende Prozesse zu vermeiden.
Die 9 häufigsten Fragen unserer Mandanten
- Was ist bei der Errichtung eines Testaments zu beachten?
- Wie wird der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht?
- Was bedeutet ein Pflichtteilsergänzunganspruch?
- Ist eine Erbengemeinschaft stets zum Scheitern verurteilt?
- Wie wird die Erbschaftssteuer errechnet?
- Gibt es einen Schutz gegen Erbschleicher?
- Welche Vor- und Nachteile hat ein Berliner Testament?
- Ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?
- Wer braucht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Ihr Anwalt für Erbrecht
Eine hochwertige Beratung im Erbrecht erfordert immer eine parallele Betrachtung der steuerrechtlichen Problematik. Nur so werden wir unserem strategischem Ansatz gerecht, der langfristige und nachhaltige Lösungen vorsieht.
Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
*Technische Universität Tiflis Georgien
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