Erbrecht
Heute schon an morgen denken
Pflichtteilsrecht
Ratgeber Pflichtteil
Unsere Spezialisten im Erbrecht bieten Lösungen zum Thema: Pflichtteil und Enterbung
Ausgangssituation
Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich nicht nur im Falle einer Enterbung, sondern ggf. auch, wenn ein Erbe die Erbschaft oder Zuwendungen des Erblassers, die dieser bereits zu Lebzeiten getroffen hat, ausschlägt. Die Regelungen hinsichtlich des Pflichtteilsrechts finden sich in den Vorschriften zum Erbrecht.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungs- anspruchs gliedert sich stets in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen stets im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine persönliche Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Ansprüche zu entwerfen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift unserer „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben der rein juristischer Betrachtung auch mit prozessökonomischen und psychologischen Aspekten beschäftigt.
Im Ergebnis erzielen wir für unsere Mandanten nicht nur langfristige sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
Ihr Anwalt für Erbrecht
Eine hochwertige Beratung im Erbrecht erfordert immer eine parallele Betrachtung der steuerrechtlichen Problematik. Nur so werden wir unserem strategischem Ansatz gerecht, der langfristige und nachhaltige Lösungen vorsieht.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
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