Erbrecht
Heute schon an morgen denken
Erbschaftsteuer
Ratgeber Pflichtteil
Unsere Spezialisten im Erbrecht bieten Lösungen zum Thema: Pflichtteil und Enterbung
Ausgangssituation
In den kommenden zehn Jahren werden in Deutschland ca. zwei Billionen Euro vererbt. Dass diese „Vermögensverlagerung“ nicht unproblematisch verlaufen wird, zeigt sich bereits heute, wenn man allein die bestehende Unkenntnis vieler Erben im Steuerrecht betrachtet. Häufig wird z.B. übersehen, dass durch Ausschöpfung der Freibetragsgrenzen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge die Steuerlast nicht unerheblich reduziert werden kann.
Lösungsansatz
Unser erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer gliedert sich in folgende drei Schritte.
Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Als eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir nicht nur über die nötige Fachkenntnis und regelmäßige Fortbildung, sondern besitzen vor allem Erfahrung und Menschenkenntnis. Nicht selten sind gerade das die entscheidenden Faktoren, um im Rahmen einer vernünftigen Streitbeilegung kostspielige und zeitraubende Prozesse zu vermeiden.
Ihr Anwalt für Erbrecht
Eine hochwertige Beratung im Erbrecht erfordert immer eine parallele Betrachtung der steuerrechtlichen Problematik. Nur so werden wir unserem strategischem Ansatz gerecht, der langfristige und nachhaltige Lösungen vorsieht.
Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
*Technische Universität Tiflis Georgien
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