Erbrecht
Heute schon an morgen denken
Testamentsvollstreckung
Sie wollen mehr Informationen?
Alles zum Thema Testamentsvollstreckung
Ausgangssituation
Jeder, der ein Testament errichtet, hat damit klare Ziele vor Augen, wie eine schnelle und gerechte Abwicklung des Nachlasses, den Schutz des Vermögens oder den Erhalt des Familienfriedens. Denn gerade wenn die Erben versuchen, alles selbst zu regeln ist die Streitgefahr groß und der Ärger bereits vorprogrammiert.
Eine Nachlassabwicklung sollte niemand unterschätzen und wer selbst im Beruf voll gefordert ist, hat meist gar keine Zeit für die Vielzahl von Aufgaben, die eine Testamentsvollstreckung nach sich ziehen kann. Dies gilt umso mehr bei im Ausland wohnenden Personen oder bei großen, wertvollen Nachlassvolumen.
Ein geschulter und erfahrener Testamentsvollstrecker ist in der Regel auch ein guter Psychologe, der nicht nur den Willen des Erblassers durchsetzt, sondern auch in kniffligen Fragen schnelle und zeitsparende Lösungen kennt. Außerdem erledigen juristisch versierte Testamentsvollstrecker auch das lästige Thema Erbschaftssteuer und den Umgang mit Behörden, Banken und Ämtern.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Testament- bzw. Testamentvollstreckungsrechts gliedert sich stets in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen stets im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine persönliche Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Ansprüche zu entwerfen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Testaments- bzw. im Testamentsvollstreckungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift unserer „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben rein juristischer Betrachtung auch mit prozessökonomischen und psychologischen Aspekten beschäftigt.
Im Ergebnis erzielen wir für unsere Mandanten nicht nur langfristige sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
Ihr Anwalt für Erbrecht
Eine hochwertige Beratung im Erbrecht erfordert immer eine parallele Betrachtung der steuerrechtlichen Problematik. Nur so werden wir unserem strategischem Ansatz gerecht, der langfristige und nachhaltige Lösungen vorsieht.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
*Technische Universität Tiflis Georgien
mehr zur Person
Wir sind für Sie da
Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810
Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244
Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131
Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810
Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Sie wollen mehr Informationen?
Alles zum Thema Testamentsvollstreckung