Verwaltungsrecht
Bürger und Behörden im Dialog
Landesrecht
Ausgangssituation
Im Baurecht sind vom Bürger aber nicht nur kommunale Vorschriften zu beachten, sondern auch Regelungen der einzelnen Bundesländer wie z.B. die Bayerische Bauordnung. Maßgeblich sind hier vor allem Landratsämter und die jeweilige Landesregierung. Schul- und Hochschulwesen, Kunst und Kultur, Polizei- und Sicherheitsrecht sind weitere Bereiche, die überwiegend landesrechtlich geregelt sind.
Lösungsansatz
Hinsichtlich Ihrer Fragestellungen zum Landesrecht gliedert sich unser juristischer Lösungsansatz in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Verwaltungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben verwaltungs- und landesrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
„Bürger und Behörde im Dialog“
Im Verwaltungsrecht ist es mir wichtig, den Mandanten durch das komplexe Feld aus Anträgen, Genehmigungserfordernissen, Zuständigkeiten und Fristen zu begleiten und dabei den Überblick nicht zu verlieren.

Natalia Petrunyak
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
freie Mitarbeiterin der Kanzlei
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