Seniorenrecht

Gesund und glücklich im Alter

Heimunterbringung

Ausgangssituation

Seit Jahren gibt es immer wieder Berichte über kritische Zustände in einigen Pflegeheimen, so genannte Pflegeskandale. Manche Pflegebedürftige wurden nicht würdig und sorgfältig behandelt. In extremen Fällen kam es zu Misshandlungen, Körperverletzungen und Todesfällen. Zum Teil liege das an individuellem Fehlverhalten einzelner Pflegekräfte. Der Anteil an bettlägerig gehaltenen und in Folge an Wundliegegeschwüren leidenden Heimbewohner bzw. Patientinnen sei aber insgesamt zu hoch. Dies sei vor allem bedingt durch zu geringe finanzielle Mittel und dadurch eine immer kürzer werdende tägliche Pflegezeit je gepflegter Person. Dazu gibt es eine Diskussion um die Organisation der pflegerischen Arbeiten durch die Vorgesetzten (Organisationsversagen) und um die Institution Altenheim allgemein.

Lösungsansatz

Von politischer Seite wird die Einführung neuer Pflegekonzepte, wie z.B. der Palliativpflege in Pflegeheimen als eine zukunftsweisende Lösung vieler Probleme angesehen. Unser Lösungsansatz zu Ihren Fragen bei der Heimunterbringung gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben Fragestellungen zur Heimunterbringung und Pflege besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

Ihr Anwalt für Seniorenrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit konzentriert sich auf die Sorgen und Nöte der „Generation 60 plus“. Dieses Klientel steht meist am Höhepunkt des beruflichen und privaten Lebens. Deshalb ist es unser vorrangiges Ziel, Erreichtes zu bewahren und Risiken zu minimieren.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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