Seniorenrecht

Gesund und glücklich im Alter

Familie und Erben

Ausgangssituation

Die Regelung der „letzten Dinge“ bedeutet eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Ohne Testament gilt beispielsweise die gesetzliche Erbfolge, die sich an der familiären Situation orientiert. Doch nicht immer stehen einem die nächsten Angehörigen auch tatsächlich am nächsten. Dann kommen Vermächtnisse oder Schenkungen an Dritte in Betracht. Neben der Wahrung des Familienfriedens sollten bei Überlegungen zur Nachlassgestaltung stets auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Mittelpunkt stehen.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz im Hinblick auf Ihre Fragen zum Familien- und Erbrecht gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Seniorenrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben familien- und erbrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

Ihr Anwalt für Seniorenrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit konzentriert sich auf die Sorgen und Nöte der „Generation 60 plus“. Dieses Klientel steht meist am Höhepunkt des beruflichen und privaten Lebens. Deshalb ist es unser vorrangiges Ziel, Erreichtes zu bewahren und Risiken zu minimieren.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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