Patientenrecht

Mensch und Medizin

Patientenverfügung

Ausgangssituation

Der unbedingte Schutz des Lebens und das Recht des Menschen auf Selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt der Diskussionen um die Patientenverfügung. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit wurden nach langjähriger Debatte Regelungen zur Patientenverfügung zum 1.9.2009 gesetzlich verankert, die Voraussetzungen und Bindungswirkung betreffen. Je nach Einzelfall kann des Weiteren die Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Da die Patientenverfügung präzise und zweifelsfrei formuliert sein muss, ist zumindest eine vorherige ärztliche Beratung zu empfehlen.

Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen der Patientenverfügung gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach Feststellung Ihrer konkreten Bedürfnisse stellen wir fest, welche Regelungen in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommen und ob gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden sollte. Nach Ihrer persönlichen Entscheidung wird sodann die gewünschten Verfügungen verfasst.

Oft beobachten wir, dass der jeweilige juristische Sachverhalt bei der Befassung mit der Problematik der Patientenverfügung neben dem vermeintlichen Hauptproblem auch Fragestellungen im medizinischen Bereich aufwirft. Gegebenenfalls weisen wir Sie darauf hin, ärztlichen Rat einzuholen. Um für unseren Mandanten im Ergebnis nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen zu erzielen ist schließlich noch für die Aktualität der jeweiligen Patientenverfügung Sorge zu tragen.

„Kritisch und akkurat“

Besonders im Arzthaftungsrecht sind viele Fragestellungen sowohl auf Ärzte- als auch auf Patientenseite schwierig zu beurteilen. In einem Gerichtsverfahren ist es besonders wichtig, exakt und genau zu arbeiten und Sachverständigengutachten ggf. auch in Zusammenarbeit mit Ärzten kritisch zu hinterfragen.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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