Patientenrecht

Mensch und Medizin

Behandlungsfehler

Ausgangssituation

Im Arzt- bzw. Zahnarzthaftungsprozess lässt sich ein Behandlungsfehler oder ein Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht meist nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen feststellen. Ein Gutachten dient dann zur juristischen Klärung der Frage, ob ein Behandlungsfehler oder eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.

Lösungsansatz

Unser patientenrechtlicher Lösungsansatz hinsichtlich Ihrer Fragen zu ärztlichen Behandlungsfehlern gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Patientenrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben arzthaftungsrechtlichen und patientenrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe des Patienten befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Kritisch und akkurat“

Besonders im Arzthaftungsrecht sind viele Fragestellungen sowohl auf Ärzte- als auch auf Patientenseite schwierig zu beurteilen. In einem Gerichtsverfahren ist es besonders wichtig, exakt und genau zu arbeiten und Sachverständigengutachten ggf. auch in Zusammenarbeit mit Ärzten kritisch zu hinterfragen.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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