Medizinrecht
Arzt und Anwalt im Dialog
Arztstrafrecht
Ausgangssituation
Strafrechtliche Verfehlungen werden den medizinischen Berufsträgern meist in Verbindung mit angeblichen Behandlungsfehlern oder einem behaupteten Abrechnungsbetrug vorgeworfen. Nicht zu vernachlässigen sind aber auch die sich hieraus eventuell ergebenden berufsrechtlichen Konsequenzen. Die sich ergebende Rufschädigung gehört dabei – von der persönlichen psychischen Belastung ganz abgesehen – zu einem weiteren Folgeproblem. Diese unter Umständen sogar existenzbedrohenden Vorwürfe gilt es möglichst in einem frühen Stadium zu entkräften. Rechtlicher Rat ist in dieser Situation oft unumgänglich.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Arztstrafrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur optimalen Abwehr der Vorwürfe zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Arztstrafrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben weiteren medizinrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
„Konzentrieren Sie sich auf Ihren Beruf“
Vertragsarztrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Arzthaftungs- sowie Steuerrecht – Der Aufbau und Betrieb einer Arztpraxis verlangt weit mehr als nur medizinisches Wissen. Wir möchten Sie bei rechtlichen Fragen entlasten.
Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
*Technische Universität Tiflis Georgien
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