Gesellschaftsrecht

Gemeinsam ans Ziel

Gründung und Umwandlung

Ausgangssituation

Ob Unternehmen neu gegründet, erworben oder zur Nutzung von Synergien umstrukturiert werden – passgenaue und präzise Regelungen in den Verträgen sind entscheidend für den späteren Erfolg. Unerkannte Konstellationen führen hier oft zu verheerenden Folgen, von Steuernachforderungen bis zur Insolvenz. Aus unternehmerischer Sicht sind darüber hinaus auch arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen zu beachten.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz zu Ihren gesellschaftsrechtlichen Fragen der Gründungs- und Umwandlungsproblematik gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Gesellschaftsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unser exklusives Klientel nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Die Analyse steht am Anfang“

Die gemeinsame Analyse der Gesellschafter- interessen steht bei mir am Anfang der Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen. Sind sich die Gesellschafter hierüber nicht im Klaren, führt dies zu Lücken, die später zu Streit und Kosten führen können.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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