Gesellschaftsrecht
Gemeinsam ans Ziel
Gesellschaftsformen
Ausgangssituation
Risikobegrenzung, Kosteneffizienz und steuerliche Optimierung sind Ziele, die Unternehmer bei der Wahl der passenden Rechtsform für ihr Unternehmen u.a. berücksichtigen müssen. Kommanditgesellschaft, GmbH und Mischformen wie die GmbH & Co. KG stehen dem Mittelstand hier klassischerweise zur Verfügung. Das Europarecht hat die Palette um neue und ausländische Gesellschaftformen, wie die englische Limited erweitert.
Bestimmten Vorteilen der jeweiligen Rechtsform stehen regelmäßig Gefahren und Nachteile, etwa in steuer- oder erbrechtlicher Hinsicht oder aufgrund internationalen Rechts gegenüber, die vor der Vertragsgestaltung zwingend berücksichtigt werden müssen.
Lösungsansatz
Ihre Interessen als Unternehmer sind die Basis für unsere Interessenanalyse, aufgrund der wir Verträge für Ihr Unternehmen entwerfen, wobei wir mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und bei der Gründung ausländischer Gesellschaften auch mit Experten im dortigen Gesellschafts- und Steuerrecht kooperieren.
„Die Analyse steht am Anfang“
Die gemeinsame Analyse der Gesellschafter- interessen steht bei mir am Anfang der Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen. Sind sich die Gesellschafter hierüber nicht im Klaren, führt dies zu Lücken, die später zu Streit und Kosten führen können.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
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