Baurecht

Gut geplant ist halb gewonnen

Öffentliches Baurecht

Ausgangssituation

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich auf die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken beziehen. Es dient dem Ausgleich der Interessen des Grundstückseigentümers und den Interessen der Allgemeinheit. Es teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts. Ihm kommt die Aufgabe zu, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen und regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Bauplanungsrecht schafft somit die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Grundstücke. Es bestimmt, ob, was und wie viel gebaut werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Im Baugesetzbuch ist die Aufstellung von Bauleitplänen geregelt, die ihrerseits Regeln über Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet enthalten. Außerdem enthält es Vorschriften (Auffangvorschriften) darüber, welche Nutzung in Bereichen zulässig ist, für die kein Bauleitplan erstellt ist (unbeplante Gebiete).

Das Bauordnungsrecht ist landesrechtlich von den Bundesländern insbesondere in den Landesbauordnungen geregelt. Es befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Die Bauordnungen der Länder enthalten die Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht. Darüber hinaus enthalten die Landesbauordnungen auf Grundlage des Baugesetzbuches bauliche Gestaltungsbestimmungen.

Lösungsansatz

Hinsichtlich Ihrer Fragestellungen zum öffentlichen Baurecht gliedert sich unser juristischer Lösungsansatz in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im öffentlichen Baurecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben verwaltungs- und landesrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

Ihr Anwalt für Baurecht

Eine qualifizierte Beratung im Baurecht erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Francesco di Pace
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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