Versicherungsrecht
Recht und Risiko
Abschluss von Versicherungen
Ausgangssituation
Oft werden Versicherungen unbedacht oder auf Drängen eines Vermittlers abgeschlossen, so dass man den Vertrag schon kurze Zeit später bereut. Sei es, weil sich der Versicherungsschutz mit schon bestehenden Policen überschneidet oder der Beitragssatz überhöht ist. Um dieser Problematik zu entgehen, stehen wir unseren Mandanten bereits im Vorfeld beratend zur Seite.
Lösungsansatz
Unser juristischer Lösungsansatz hinsichtlich Ihrer Fragen zum Abschluss von Versicherungsverträgen gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Versicherungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
„Missverständnisse vermeiden“
Wenn Leistungen verweigert werden, dann oft nur wegen einer nicht zutreffenden Darstellung des Sachverhalts oder aber weil schon bei der Auswahl des Versicherungsschutzes keine angemessene Beratung stattgefunden hat. Hier schafft unsere juritsiche Arbeit Abhilfe.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
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