Versicherungsrecht

Recht und Risiko

Abschluss von Versicherungen

Ausgangssituation

Oft werden Versicherungen unbedacht oder auf Drängen eines Vermittlers abgeschlossen, so dass man den Vertrag schon kurze Zeit später bereut. Sei es, weil sich der Versicherungsschutz mit schon bestehenden Policen überschneidet oder der Beitragssatz überhöht ist. Um dieser Problematik zu entgehen, stehen wir unseren Mandanten bereits im Vorfeld beratend zur Seite.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz hinsichtlich Ihrer Fragen zum Abschluss von Versicherungsverträgen gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Versicherungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Missverständnisse vermeiden“

Wenn Leistungen verweigert werden, dann oft nur wegen einer nicht zutreffenden Darstellung des Sachverhalts oder aber weil schon bei der Auswahl des Versicherungsschutzes keine angemessene Beratung stattgefunden hat. Hier schafft unsere juritsiche Arbeit Abhilfe.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

mehr zur Person

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr