Steuerrecht
Sparen - Gestalten - Optimieren
Stiftungsrecht
Ausgangssituation
Stiftungen bestehen in Deutschland seit Jahrhunderten. Dabei sind die Aufgabenfelder und Tätigkeitsbereiche äußerst vielfältig. Nicht nur der Antrieb attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen ist Auslöser für eine Stiftungsgründung, sondern vielmehr auch der Wille gesellschaftliche und caritative Aufgaben zu übernehmen.
So hat sich die Zahl der Stiftungsgründungen in den vergangenen Jahren vervielfacht. Die Stiftungserrichtung, welcher der sogenannte Stiftungsakt vorangeht ist aber ohne rechtliche Betreuung nicht zu bewältigen und verlangt eine sorgsame Vorgehensweise.
Lösungsansatz
Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Stiftungsrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur Stiftungsgründung zu ergreifen.
Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Stiftungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben Fragestellungen des internationalen Steuerrechts besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
„Kompetenz durch Kooperation“
Unsere Beratung im Steuerrecht erfolgt stets in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern um Ihnen bestmöglichstes und aktuelles Fachwissen zukommen lassen zu können.
Harry von Wedelstaedt
Steuerberater
Kooperationspartner der Kanzlei
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