DR. JUR. ROLF LANDSKRON LL.M. (BU)
Kompetenzen „IMMOBILIEN- & ERBRECHT“
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Master of Laws (LL.M.), Bond University
- Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
- Freier Mitarbeiter der Kanzlei
Dr. Rolf Landskron wurde nach seinen Staatsexamina in den Jahren 2000 bzw. 2003 im Jahr 2005 zum „Dr. jur.“ promoviert. Herr Dr. Landskron ist zusätzlich „Master of Laws (LL.M.)“ von der renommierten Bond University in Australien. Bereits zuvor wurde ihm der Grad „Dipl.-Verwaltungswirt (FH)“ verliehen.
Zunächst konnte Herr Dr. Landskron sowohl vertiefte öffentlich-rechtliche als auch strafrechtliche Erfahrungen sammeln. Seit vielen Jahren ist er aufgrund verschiedener beruflicher Stationen zivilrechtlich orientiert. Seine zivilrechtliche Expertise erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts, insbesondere das Gewerberecht sowie das Gesellschaftsrecht. Auch die dabei bestehenden Überschneidungen zum öffentlichen Recht werden von Herrn Dr. Landskron bearbeitet.
Die Interessenschwerpunkte von Herrn Dr. Landskron sind das Immobilien- und das Erbrecht, hierbei insbesondere erbrechtliche Gestaltungen unter Beteiligung von Immobilienvermögen. In Zusammenarbeit mit unseren spezialisierten Steuerberatern sind so kostenoptimierte Gestaltungen möglich.
Die Prozessvermeidung genießt bei Herrn Dr. Landskron selbstverständlich Vorrang. Dies wirkt sich positiv auf die Effektivität seiner außergerichtlichen Beratung aus.
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