Unsere Beratung im Versicherungsrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Theoretisch beruht jede Versicherung auf dem Prinzip der
kollektiven Risikoabsicherung durch die Solidargemeinschaft. Ganz gleich ob es sich um Lebens-, Kranken-, Renten- oder Schadensversicherungen handelt – grundsätzlich soll im Versicherungsfall der Beitragszahler eine Leistung erhalten, die im Idealfall einer vereinbarten Versicherungssumme entspricht.
Die Praxis sieht jedoch häufig anders aus: Der Versicherer verweigert die Leistung vollumfänglich, zahlt nur zum Teil oder droht gar mit Kündigung.
Als Versicherungsnehmer ist man angesichts der Fülle unüberschaubarer Regelungen kaum in der Lage, gegen den Versicherer erfolgreich vorzugehen. Erschwerend kommt hinzu, dass weite Bereiche des Versicherungsrechts durch die Rechtsprechung geregelt werden. Darüber hinaus gilt es, viele Besonderheiten zu beachten, wie z.B. komplizierte Vertragsbedingungen samt Haftungsausschlüssen und Ausnahmeregelungen.
Zwar werden Versicherungsfälle auch kulanzweise geregelt, dennoch ist es zur Vermeidung späterer Nachteile ratsam, bei Problemen sofort juristischen Rat einzuholen. Unsere Arbeit konzentriert sich hierbei auf:
- Kranken- und Sozialversicherungsrecht,
- Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht,
- Lebensversicherungsrecht,
- Kfz-, Kasko- und Unfallversicherungsrecht,
- Haftpflicht- und Hausratversicherungsrecht sowie
- Rechtsschutzversicherungsrecht.
Durch unsere Tätigkeit im Arbeits-, Verkehrs-, Medizin- und Sozialrecht verfügen wir auch über die relevanten Kenntnisse in benachbarten Rechtsgebieten.