Verwaltungsrecht

Bürger und Behörden im Dialog

Unsere Beratung im Verwaltungsrecht

Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten

Im öffentlichen Recht unterscheidet man zwischen dem Staats- und dem Verwaltungsrecht. Anders als im Zivilrecht muss sich der Bürger in einer verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung stets gegenüber einem Behördenapparat behaupten.

Im Verwaltungsrecht greift der Staat oft massiv in die Rechte des Einzelnen ein, wie beispielsweise die Schulpflicht oder die Wehrpflicht zeigt. Aber auch die Vergabe von Studienplätzen oder die Erteilung einer Baugenehmigung ist verwaltungsrechtlicher Natur.

Konflikte entstehen meist dann, wenn berechtigte Anträge ohne nachvollziehbaren Grund von staatlicher Seite zurückgewiesen werden. Verläuft auch das anschließende Widerspruchsverfahren erfolglos, bleibt am Ende nur der Gang vor das Verwaltungsgericht. Hier muss sich der Bürger allerdings darauf einstellen, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung oft mehrere Jahre verstreichen können.

Um derartige Szenarien zu vermeiden, ist eine qualifizierte Rechtsberatung im Umgang mit Behörden von Anfang an ratsam. Unsere Kanzlei betreut und vertritt Mandanten im Verwaltungsrecht insbesondere auf folgenden Gebieten:

  • Schul- und Hochschulrecht,
  • Beamtenrecht,
  • Öffentliches Baurecht,
  • Gewerbeordnungsrecht,
  • Kommunalrecht,
  • Wehrrecht sowie
  • Verfassungs- und Europarecht.

Abgerundet wird unsere Beratungsleistung durch regelmäßige Seminare und Informationsveranstaltungen.

„Bürger und Behörde im Dialog“

Im Verwaltungsrecht ist es mir wichtig, den Mandanten durch das komplexe Feld aus Anträgen, Ge­nehmi­gungs­er­for­der­nissen, Zuständig­keiten und Fristen zu begleiten und dabei den Über­blick nicht zu verlieren.

Natalia Petrunyak
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
freie Mitarbeiterin der Kanzlei

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