Steuerrecht

Sparen - Gestalten - Optimieren

Erbschaftssteuerrecht

Ausgangssituation

In den kommenden zehn Jahren werden in Deutschland ca. zwei Billionen Euro vererbt. Dass diese „Vermögensverlagerung“ nicht unproblematisch verlaufen wird, zeigt sich bereits heute, wenn man allein die bestehende Unkenntnis vieler Erben im Steuerrecht betrachtet. Häufig wird z.B. übersehen, dass durch Ausschöpfung der Freibetragsgrenzen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge die Steuerlast nicht unerheblich reduziert werden kann.

Lösungsansatz

Unser erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer gliedert sich in folgende drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben schenkungs- und erbschaftssteuerrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Kompetenz durch Kooperation“

Unsere Beratung im Steuerrecht erfolgt stets in Zusammen­arbeit mit unseren Steuer­beratern oder Wirtschafts­prüfern um Ihnen bestmöglichstes und aktuelles Fachwissen zukommen lassen zu können.

Harry von Wedelstaedt
Steuerberater
Kooperationspartner der Kanzlei

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