Unsere Beratung im Steuerrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines jeden modernen Staates. Diese Abgaben werden ohne direkte Gegenleistung erhoben und jedem Steuerpflichtigen auferlegt. Ungehorsamsfolgen, wie beispielsweise Säumniszuschläge oder Zwangsgelder, sind legale Konsequenzen, die von der Staatsgewalt als Druckmittel eingesetzt werden.
Das deutsche Steuerrecht gilt aufgrund seiner komplexen Entwicklung als besonders schwer verständlich, weshalb es nicht selten als ungerecht empfunden wird. Hinzu kommt die bittere Erfahrung, dass Steuergelder in der Vergangenheit oft nicht verwendet, sondern verschwendet wurden.
Die wenigen Vorteile für den Steuerzahler liegen lediglich im Bereich der Gestaltungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Steuerersparnis. Dieser Wunsch ist meist Ansporn für gewagte Überlegungen, deren praktische Umsetzung den Laien jedoch häufig überfordert. Der daraus entstehende Beratungsbedarf wird durch unsere Kanzlei in folgenden Bereichen abgedeckt:
- Umsatz- und Einkommensteuer,
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
- Stiftungsrecht,
- Unternehmensbesteuerung sowie
- Internationales Steuerrecht.
Das Verfahren der Steuerfestsetzung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt. Damit verbunden sind beispielsweise Fragen zum Wohnsitz oder zum ständigen Aufenthalt einer Person sowie zur Anwendung so genannter Doppelbesteuerungsabkommen. In der Praxis spielt dies insbesondere für Vermögende eine immer größere Rolle, wobei wir uns auch mit dem Steuerrecht in Österreich und in der Schweiz befassen.

Seit November 2013 kooperieren wir außerdem mit der international renommierten Steuerberatungsgesellschaft von Wedelstaedt GmbH, mit der wir eine noch umfassendere Beratung zum Steuerrecht anbieten können.