Unsere Beratung im Patientenrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Das Thema Patientenrecht ist heute aktueller denn je, da die Zahl ärztlicher Behandlungsfehler stetig zunimmt.
Ein Grund für diese Entwicklung liegt wahrscheinlich auch in der dramatischen Situation unseres Gesundheitswesens. Ärzte und Zahnärzte werden immer schwierigeren Bedingungen ausgesetzt und müssen sich hinsichtlich ihrer Leistungen gegenüber Krankenkassen und Versicherungen mehr und mehr rechtfertigen.
Der Begriff des Patientenrechts umfasst weit mehr als nur den juristischen Bereich der Arzt- bzw. Zahnarzthaftung. Dieses Rechtsgebiet regelt unter anderem die Entwicklung, Herstellung sowie den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Mit Blick auf den wachsenden Markt der „Schönheitschirurgie“ wird beispielsweise sehr schnell deutlich, dass neben Behandlungsfehlern auch Produkthaftungsfragen in den Mittelpunkt juristischer Auseinandersetzungen treten.
Qualifizierte anwaltliche Unterstützung ist deshalb für geschädigte Patienten besonders wichtig. Um den Anliegen unserer Mandanten gerecht werden zu können, konzentriert sich unsere Beratung auf folgende Bereiche:
- Rechte und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag,
- Arzthaftungsrecht / Zahnarzthaftungsrecht,
- Arzneimittelrecht,
- Medizinprodukterecht,
- Krankenversicherungsrecht,
- Arztstrafrecht und
- Patientenverfügungsrecht.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Patient ist bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche die wichtigste Voraussetzung für den Erfolg.

So regeln Sie alles für den Ernstfall
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament: In der tz erläutern Experten unserer Kanzlei, wie Sie Streitigkeiten um den Nachlass und die Pflege in Ihrer Familie vermeiden.
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