Medizinrecht

Arzt und Anwalt im Dialog

Praxisübergabe

Ausgangssituation

Die Übernahme wie auch die Übergabe einer Arztpraxis wirft eine Vielzahl von Problemstellungen auf, deren Lösung vom jeweils betroffenen Arzt nicht erwartet werden kann. Vom Abschluss des Gewerbemietvertrages bis zur Übernahme bzw. Abgabe der Zulassung sind verschiedene Rechtsgebiete betroffen und bedürfen einer kompetenten Beratung. Gerade in Zeiten, in denen Zulassungen in begehrten Gebieten ein „knappes Gut“ darstellen und der finanzielle Aufwand in einem beiderseits zu vertretenden Verhältnis stehen soll, ist die solide Abklärung der rechtlichen Grundlagen von immenser Bedeutung.

Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen der Praxisübergabe gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Übergabe- bzw. Übernahmestrategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur optimalen Umsetzung zu ergreifen.

Die jeweiligen Gegebenheiten beim Sachverhalt einer Praxisübergabe erfordern zwangsläufig die Auseinandersetzung mit weiteren Rechtsgebieten. Genau hier greift unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Konzentrieren Sie sich auf Ihren Beruf“

Vertragsarztrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Arzthaftungs- sowie Steuerrecht – Der Aufbau und Betrieb einer Arztpraxis verlangt weit mehr als nur medizinisches Wissen. Wir möchten Sie bei rechtlichen Fragen entlasten.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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