Wir stehen

an Ihrer Seite ...

... dem Erfolg verpflichtet

Unsere Vergütung

Kostentransparenz von Anfang an

Die Vergütung von Rechtsanwälten ist seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit.

Darüber hinaus können bei beratender und außergerichtlicher Tätigkeit auch Vergütungsvereinbarungen etwa über ein Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand geschlossen werden. Unsere Stundensätze im Rahmen individueller Vergütungsvereinbarungen beginnen dabei ab 190.- € zuzügl. 19% Mehrwertsteuer.

Was kostet die Beratung / Vertretung?

Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist zumeist die erste und die am schwierigsten zu beantwortende. Die Antwort kann nur lauten: Das kommt darauf an – auf Art und Umfang!
Der Auftrag, ein Revisionsverfahren durchzuführen, bei dem die Unterlagen zweier Instanzen zu überprüfen sind, kostet selbstverständlich mehr Zeit und Honorar als die Bearbeitung eines Falles von Anfang an.
Auch die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: Zum Teil ist die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt, die günstigere Variante, zum Teil ist die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand die gerechteste Lösung. Wir sprechen die Frage der Vergütung mit Ihnen ab.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Der Umfang der versicherten Leistungen differiert von Vertrag zu Vertrag. Fragen Sie bei Zweifeln vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z.B. Verwaltungsrecht) und die Art der Leistung (z.B. Erstberatung) mitversichert ist.

Wie hoch ist der anwaltliche Stundensatz?

Im Regelfall rechnen hochqualifizierte Kanzleien in Deutschland, Österreich und in der Schweiz nach Stundensatzhonoraren ab. Diese Honorarvereinbarungen liegen im Regelfall je nach Schwierigkeitsgrad zwischen 290.-€ und 450.- € pro Stunde. Wir versuchen unseren mandanten auch im Rahmen pauschaler Vergütungsvereinbarungen kostentechnisch entgegenzukommen, da gerade im Erbrecht und in der Vermögensnachfolge der Streitwert sehr hoch anzusetzen wäre

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr