Hochschulrecht

Sicher im Studium - schneller am Ziel

Promotionsrecht

Ausgangssituation

Der „Doktortitel“ ist in den meisten Staaten der Erde der höchste akademische Grad. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit zu belegen; sie „berechtigt“ zu eigenständiger Forschung. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Oft scheitern Promotionsvorhaben aber an unklaren Betreuungsverhältnissen zwischen Hochschullehrer und Doktorand oder oftmals aber auch wegen Verletzungen des Urheberrechts.

Lösungsansatz

Unser Lösungsansatz zu Ihren Fragen im Promotionsrecht gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Promotionsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Damit die Karriere nicht schon endet, bevor sie begonnen hat“

Eine qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Hochschulrechts erfordert nicht selten auch eine Betrachtung weiterer Aspekte. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz werden wir unserem hohen Anspruch gerecht, der im Ergebnis dem Mandanten zu Gute kommt.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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