Gesellschaftsrecht

Gemeinsam ans Ziel

Haftungsproblematik

Ausgangssituation

Im Interesse von Gläubigern und Gesellschaftern muss die Geschäftsführung eines Unternehmens eine fast unübersehbare Anzahl gesetzlicher Vorschriften beachten. Fehler führen hier nicht nur zu persönlicher Haftung einzelner Gesellschafter oder der Geschäftsführung, sondern können im Extremfall sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Schließlich erfordern die Grundsätze unternehmensinterner „Corporate Compliance“ und „Governance“ klare und nachvollziehbare Regeln. Ein verantwortungsvolles Management schließt daher stets eine zuverlässige juristische Beratung ein.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz zu Ihren gesellschaftsrechtlichen Fragen hinsichtlich einer möglichen Haftung als Gesellschafter gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Gesellschaftsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unser exklusives Klientel nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Die Analyse steht am Anfang“

Die gemeinsame Analyse der Gesellschafter- interessen steht bei mir am Anfang der Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen. Sind sich die Gesellschafter hierüber nicht im Klaren, führt dies zu Lücken, die später zu Streit und Kosten führen können.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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