Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Das Gesellschaftsrecht befindet sich aufgrund stetiger Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union in einem permanenten Wandel.
Zahlreiche Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland fragen sich zum Beispiel, ob die englische Gesellschaftsform der „Limited“ nationalen Rechtsformen vorzuziehen ist. Für die neu geschaffene „Societas Europaea“ ist das Interesse dagegen weitaus geringer, obwohl auch diese Gesellschaftsform Vorteile bringen kann. Kurzum – in weiten Teilen des Unternehmertums herrscht ein Informationsdefizit zu zentralen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass die meisten Gründer auf die altbewährten Rechtsformen der Kapital- und Personengesellschaften zurückgreifen und damit gleichzeitig neue Chancen und neue Risiken übersehen.
In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern unterstützen wir Gesellschaften, seien es Existenzgründer oder etablierte Unternehmen. Selbstverständlich betrachten wir gesellschaftsrechtliche Fragestellungen stets auch unter wirtschafts- und steuerrechtlichen Aspekten. Unser Beratungsspektrum konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
- Recht der Kapital- und Personengesellschaften,
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen,
- Umwandlungen von Gesellschaften sowie
- Ausländische Gesellschaftsformen.
Auch Kapitalanlegern stehen wir mit anwaltlichem Rat zur Seite, wenn sie sich etwa als Kommanditist oder atypisch stiller Gesellschafter an Fonds beteiligt haben oder gar mit Haftungsfragen konfrontiert sind.