Unsere Beratung im Familienrecht
Ganzheitliche Beratung für anspruchsvolle Mandanten
Das Familienrecht regelt den juristischen Bereich von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie von Personen, die verwandtschaftlich verbunden sind.
In Deutschland geht nach Angaben des Statistischen Bundesamts ca. jede dritte Ehe in die Brüche. In den letzten zehn Jahren sind nur knapp doppelt so viele Ehen geschlossen worden wie im gleichen Zeitraum geschieden wurden. In der Hälfte aller geschiedenen Ehen leben Kinder unter 18 Jahren. Annähernd jede fünfte Eheschließung und jede sechste Scheidung weisen Auslandsbezug auf, sei es weil die Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Zu den häufigsten Fragestellungen in der familienrechtlichen Praxis zählen:
- Eheschließung und Ehescheidung,
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften,
- Unterhalt für Kinder bzw. Ehegatten,
- Sorge- und Umgangsrecht,
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich,
- Gestaltung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen,
- Abstammungs-, Adoptions- und Namensrecht,
- Betreuungsrecht und Pflegschaft sowie
- Internationales Privat- und Familienrecht.
Unsere juristische Arbeit beachtet außerdem die engen Bezüge des Ehe- und Familienrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Erb- oder Steuerrecht. Durch eine gezielte Beratung gelingt es uns häufig, künftige Probleme zu erkennen und im Vorfeld zu vermeiden.

So regeln Sie alles für den Ernstfall
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament: In der tz erläutern Experten unserer Kanzlei, wie Sie Streitigkeiten um den Nachlass und die Pflege in Ihrer Familie vermeiden.
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